Update August 2025
Im Juli 2025 haben wir unsere Wasserrechnung erhalten. Trotz der Preissteigerung zum Anfang des Jahres, schien uns der Rechnungsbetrag dennoch überhöht. Die Prüfung ergab, dass die Stadtwerke Güstrow ein Preisblatt als Abrechnungsgrundlage verwenden, dass weder zum Jahreswechsel veröffentlicht noch im Pressegespräch mit der SVZ/Nordkurier im Dezember 2024 eine Rolle spielte.
Es existieren nunmehr zwei unterschiedliche Preisblätter gültig ab dem 01.01.2025.
Veröffentlicht zum Jahreswechsel und erwähnt im Artikel des SVZ/Nordkurier vom 14.12.2024 wurde im Preisblatt 1 ein für die meisten gültiger Grundpreis von netto 16,52 EUR/Monat (61% Preiserhöhung).
Preisblatt 1
Abgerechnet wird allerdings ein Grundpreis von netto 26,43 EUR/Monat (158% Preiserhöhung).
Die von den Stadtwerken beauftragte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held hat uns mitgeteilt, dass das Preisblatt 2 das einzig Gültige sei.
Preisblatt 2
Die Stadtwerke Güstrow und die SVZ/Nordkurier haben die Kunden zur Preisanpassung falsch informiert. Die Stadtwerke Güstrow rechnen nach einem unveröffentlichten Preisblatt ab. Die SVZ/Nordkurier reagiert auf keine Anfragen. Eine Richtigstellung erfolgt nicht.
Sehr viele der Abrechnungen in 2025 sind vermutlich falsch, die Preisanpassung zum 01.01.2025 ist vermutlich unwirksam.
Sicherlich werden Gerichte das entscheiden müssen.
Widersprechen lohnt sich.
Ausgangslage
Im Dezember 2024 erhöhten die Stadtwerke Güstrow die Trinkwasserpreise. Die letzte Prüfung der Preise erfolgte durch die Stadtwerke zum Mai 2023.
Preis für den Verbrauch: von 1,53 auf 1,87EUR/m³; +22%
Preis für den Anschluss: von 10,95 auf 17,68EUR/Monat; +61%
Die Kunden wurden durch einen Zeitungsartikel im Nordkurier vom 14.12.2024 und durch die Veröffentlichung der neuen Preise auf der Internetseite der Stadtwerke informiert.
Wir zweifeln die Billigkeit der Preisanpassung nach §315 BGB an und haben Widerspruch eingelegt. Die Gründe und die Berechnungen für die Preiserhöhung wurden uns nicht ausreichend dargelegt und sind nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus erscheint die Anhebung der Preise insbesondere beim Grundpreis (Preis für den Anschluß) unangemessen und nicht marktgerecht.
Die Stadtwerke haben die Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held engagiert, um ihre Interessen gegen uns zu vertreten.
Wir streben für die Güstrower eine gerichtliche Überprüfung der Preise an.
© Anne & Hagen Schumann