Update 14.03.2026
Unterlassungsklage durch die Stadtwerke Güstrow
Das Amtsgericht verurteilte uns, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, es gebe "Qualitätsprobleme beim Güstrower Trinkwasser" unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR und/oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Wir gehen in die Berufung.
In der Klage behaupteten die Stadtwerke Güstrow GmbH und ihr Geschäftsführer Jonas Graßhoff sinngemäß: Zu keinem Zeitpunkt gab es bei Kontrollen des Trinkwassers Grenzwertüberschreitungen.
Auszug aus der Klage:

Der Grenzwert von 5 mg/l für die Calcitlösekapazität wurde mit gemessenen 6,4 mg/l CACO3 überschritten. Die Stadtwerke passten den Grenzwert auf 10 mg/l auf ihrer Internetseite an und erweckten mit dem falsch ausgewiesenen Wert den Eindruck, eine Grenzwertüberschreitung läge nicht vor.
Mess- und Grenzwert auf der Internetseite vom 07.02.2026:

Mess- und Grenzwert auf der Internetseite vom 09.10.2025:

Der Grenzwert für die Calcitlösekapazität ist in zweierlei Hinsicht wichtig:
Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes bergen mögliche gesundheitliche Gefahren durch gelöste metallische Verbindungen aus der Trinkwasserinstallation (Blei-, Kupfer- und Nickelverbindungen). Zum anderen ist der Grenzwert auch ein technischer Indikatorwert für Eigentümer der Trinkwasserleitungen bzw. Eigentümer der Trinkwasserhausinstallationen. Bei auffälligen Werten sollten notwendige Schutzmaßnahmen durchgeführt bzw. bei der Planung von neuen Installationen berücksichtigt werden.
Im Güstrower Trinkwasser sind uns durch Mitteilung des Gesundheitsamtes und die gerichtlich erzwungene Herausgabe der Daten durch die Stadtwerke folgende Überschreitungen des Grenzwertes (0,050mg/l) bekannt:
16.01.2020 0,09 mg/l
04.08.2020 0,06 mg/l
05.07.2023 0,06 mg/l
10.10.2023 0,081 mg/l
11.09.2024 0,055 mg/l
26.11.2025 0,054 mg/l
08.01.2026 0,067 mg/l
Mangankonzentrationen über dem Grenzwert im Trinkwasser sind zu vermeiden, da sie zu Ablagerungen im Rohrnetz und Verschlammung führen können. Dies kann eine Verkeimung befördern. Desweiteren kann es möglicherweise zu erhöhten Druckverlusten und Betriebsstörungen kommen. Ebenso können Verwendungseinschränkungen des Wassers, wie Verfärbungen, Trübungen und metallischer Geschmack, die Folge sein.
Im Güstrower Trinkwasser wurden in den Jahren 2023 und 2024 Konzentrationen des Schwermetalls Chrom festgestellt, jeweils 0,009 mg/l. Das geht aus dem Informationsschreiben der Stadtwerke an alle Güstrower Kunden vom 18.12.2025 hervor. Die Meßwerte überstiegen bereits jetzt den Grenzwert der TrinkwV von 0,005 mg/l, der ab dem 12.01.2030 gültig ist. Der derzeit gültige Grenzwert beträgt 0,025 mg/l.

Der gemessene Summenparameter und der Grenzwert Chrom umfassen im wesentlichen dreiwertiges und sechswertiges Chrom.
Dreiwertiges Chrom ist schwer löslich, nicht toxisch und gilt als essenzielles Spurenelement für den menschlichen Körper.
Sechswertiges Chrom im Wasser ist hingegen sehr gut löslich und giftig. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass bereits ab einer Konzentration von 0,0003 mg/l Chrom (VI) im Trinkwasser das Risiko für zusätzliche Krebsfälle steigt.
Im Güstrower Trinkwasser wird der ab dem 12.01.2028 gültige Grenzwert (lt. TrinkwV) für krebserregende Ewigkeits-Chemikalien „Summe PFAS-4“ von 0,000 020 mg/l jetzt schon überschritten. Der gemessene Wert liegt bei 0,000 0342 mg/l. Der Messwert wurde vom BUND e.V. am 04.11.2025 veröffentlicht.
Die Stadtwerke veröffentlichen keine Messwerte zu PFAS.

Im Güstrower Trinkwasser sind lt. der Internetseite der Stadtwerke Pestizidrückstände enthalten, welche unseres Erachtens per se im Trinkwasser problematisch sind, obwohl es keinen Grenzwert gibt und Orientierungswerte nicht überschritten werden:
Metazachlorsäure: 0,000041 mg/l
Dimethylsufamid: 0,000698 mg/l
Metazachlorsulfonsäure: 0,000094 mg/l
Pestizidrückstände auf der Internetseite vom 07.02.2026:

Update 25.07.2024:
Die Stadtwerke Güstrow GmbH und ihr Geschäftsführer Herr Jonas Graßhoff missachteten die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und müssen nunmehr folgende Änderungen vornehmen sowie die kompletten Kosten des Verfahrens tragen:
1. Die Kunden der Stadtwerke müssen jährlich umfangreich und leicht verständlich in Textform u.a. über die Inhaltsstoffe und die Aufbereitung ihres Trinkwassers informiert werden. Näheres regelt der §45 der TrinkwV. Die Schreiben gehen den Kunden jetzt zu.
2. Die Kunden der Stadtwerke haben Anspruch auf umfangreiche leicht verständliche Informationen zur Wasserqualität, Risikomanagement, etc. auf der Internetseite der Stadtwerke (§46 TrinkwV). Erste Änderungen müssen binnen drei Monaten umgesetzt werden.
3. Die Kunden haben das Recht jederzeit zusätzlich auf Anfrage schriftlich u.a. über die Inhaltsstoffe des Trinkwassers und weitere Aspekte der Trinkwasserversorgung entsprechend der TrinkwV informiert zu werden.
Um die Kosten in dieser Frage im Rahmen zu halten, vertraten wir uns selbst ohne Anwalt vor Gericht. Die Stadtwerke Güstrow bemühten zusätzlich zwei Anwältinnen der Kanzlei BBH mit ca. 700 Mitarbeitern aus Berlin und einen Mitarbeiter des Betriebsführers Eurawasser GmbH zu diesem Termin. Diesen Aufwand, der sich schätzungsweise auf einen mittleren vierstelligen Betrag beläuft, werden wir alle über die Trinkwasserpreise zu bezahlen haben.
Ausgangssituation
In einem Beitrag des NDR vom 15.05.2024 „Landkreis Rostock warnt: Trinkwasser in Gefahr“ wurde durch den stellvertretenden Landrat des Landkreises Rostock Stephan Meyer u.a. geäußert, dass das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung mit Pestiziden belastet sei und Wasser unterschiedlicher Herkunft unzulässigerweise unkontrolliert gemischt werden.
Zudem fiel uns auf, dass die Internetseite der Stadtwerke Güstrow entgegen den gesetzlichen Regelungen Informationslücken aufweist. Beispielsweise fehlen Analyseergebnisse zu radioaktiven Stoffen und zur Mikrobiologie (z.B.: Coliforme Keime).
Das ist wenig vertrauenerweckend und gibt Anlass zur Sorge.
Um uns erst einmal selbst ein Bild über den Zustand unseres Trinkwassers machen zu können, erfragten wir die vollständigen Daten über die Beschaffenheit des Trinkwassers bzw. des Rohwassers.
Die Stadtwerke und die Stadt Güstrow verweigerten diese.
Damit die Stadtwerke endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, den Verbraucher über die Inhaltsstoffe seines Trinkwassers vollständig, nachvollziehbar und zeitnah zu informieren, haben wir daher Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin (AZ 3A1438/24) einreichen müssen.
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